Barrierefreiheits-erklärung

 

Gemäß Durchführungsbeschluss (EU) 2018/1523 der Kommission vom 11. Oktober 2018 zur Festlegung einer Mustererklärung zur Barrierefreiheit gemäß der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen.

 

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH ist bemüht, die Website www.upperaustria.at im Einklang mit dem Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) idgF zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Oktober 2016 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ABl. L 327 vom 2.12.2016, S. 1) barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für folgende Website

 

 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

 

Diese Website ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten teilweise mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1 entsprechend der geltenden harmonisierten europäischen Norm „Europäischer Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08)“ vereinbar.

Die Website ist nicht mit Konformitätsstufe AA der „Richtlinien für barrierefreie Webinhalte Web – WCAG 2.1bzw. mit dem geltenden Europäischen Standard EN 301 549 V2.1.2 (2018-08) vereinbar. Die Ausnahmen sind nachstehend aufgeführt.

 

Nicht barrierefreie Inhalte

 

Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:

a) Unvereinbarkeit mit Web-Zugänglichkeits-Gesetz (WZG) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102

 

Für einige aufgezeichnete Videos fehlt der Untertitel, sodass die gesprochenen Inhalte für gehörlose Benutzer nicht zur Verfügung stehen. Damit ist das WCAG-Erfolgskriterium 1.2.2 (Untertitel aufgezeichnet) nicht erfüllt.

 

Im Inhalt der Startseite der Website fehlen Überschriften der Ebene 1 und 2. Damit sind die WCAG-Erfolgskriterien 1.3.1 (Info und Beziehungen) und 2.4.6 (Überschriften und Beschriftungen) nicht erfüllt.

 

Wenn Links neue Fenster öffnen, ist dieses Verhalten nicht immer mit dem Zusatz „öffnet in einem neuen Fenster“ als Tooltipp ausgezeichnet.

 

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung wurde am 19.09.2022 erstellt.

 

Die Bewertung der Vereinbarkeit der Website mit den Anforderungen der Richtlinie (EU) 2016/2102 erfolgte in Form einer von einem Dritten vorgenommenen Bewertung der grundlegenden Komponenten jeder Webseite mittels Evaluierung nach WCAG 2.0 AA.

 

Die Inhalte der ausgewählten Webseite (Startseite, eine Übersichtsseite, eine Artikel- und eine Nachrichtenseite mit unterschiedlichen Inhaltstypen wie Text, Bild, Video) wurden im September 2022 einen Selbsttest nach WCAG 2.1 im Konformitätslevel AA unterzogen.

 

Feedback und Kontaktangaben

 

Die Angebote und Services auf dieser Website werden laufend verbessert, ausgetauscht und ausgebaut. Dabei ist uns die Bedienbarkeit und Zugänglichkeit ein großes Anliegen.

 

Wenn Ihnen Barrieren auffallen, die Sie an der Benutzung unserer Website behindern – Probleme, die in dieser Erklärung nicht beschrieben sind, Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen – so bitten wir Sie, uns diese per E‑Mail mitzuteilen.
Wir werden Ihre Anfrage prüfen und Sie innerhalb von 14 Tagen kontaktieren.

 

Sämtliche Mitteilungen und Anregungen senden Sie uns bitte an info@biz-up.at mit dem Betreff „Meldung einer Barriere in der Website biz-up.at“. Bitte beschreiben Sie konkret das Problem und führen Sie uns die URL(s) des Dokuments an.

 

Kontakt:

Business Upper Austria – OÖ Wirtschaftsagentur GmbH
Abteilung Unternehmenskommunikation
Hafenstraße 47-51, 4020 Linz
E-Mail: info@biz-up.at
Telefon: +43-732-79810

 

Durchsetzungsverfahren 

 

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie sich mittels Beschwerde an die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft mbH (FFG) wenden. Die FFG nimmt über das Kontaktformular Beschwerden auf elektronischem Weg entgegen.

 

Kontaktformular der Beschwerdestelle

 

Diese Beschwerden werden von der FFG dahingehend geprüft, ob sie sich auf Verstöße gegen die Vorgaben des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes, insbesondere Mängel bei der Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen, durch den Bund oder einer ihm zuordenbaren Einrichtung beziehen.

 

Sofern die Beschwerde berechtigt ist, hat die FFG dem Bund oder den betroffenen Rechtsträgern Handlungsempfehlungen auszusprechen und Maßnahmen vorzuschlagen, die der Beseitigung der vorliegenden Mängel dienen.

 

Weitere Informationen zum Beschwerdeverfahren